Haus und Schulordnung
Allgemeines
Im folgenden Text wird auf die weibliche Form der Anrede zur besseren Lesbarkeit verzichtet.
1.) Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft verhalten sich freundlich und hilfsbereit,
gegenseitiges Grüßen ist selbstverständlich. Geht man während des Unterrichts in eine
andere Klasse, auf das Sekretariat, Rektorat oder ins Lehrerzimmer, klopft man an.
gegenseitiges Grüßen ist selbstverständlich. Geht man während des Unterrichts in eine
andere Klasse, auf das Sekretariat, Rektorat oder ins Lehrerzimmer, klopft man an.
2.) Die Möglichkeiten der Kommunikation im Internet nutzen wir verantwortungsbewusst
und angemessen. Bei Kontakten in Chatrooms achten wir stets die Person mit der wir
kommunizieren und begegnen ihr auch in der Art der Formulierung unserer Einträge immer
respektvoll.
3.) Alle Einrichtungen unserer Schule (Möbel, Bücher, Werkzeuge etc.) sind schonend zu
behandeln. Beschädigungen oder Beanstandungen sind dem Hausmeister, dem Lehrer/der
Lehrerin bzw. der Schulleitung zu melden. Für Schäden, die Schüler/innen mutwillig
verursachen, haften die Erziehungsberechtigten.
behandeln. Beschädigungen oder Beanstandungen sind dem Hausmeister, dem Lehrer/der
Lehrerin bzw. der Schulleitung zu melden. Für Schäden, die Schüler/innen mutwillig
verursachen, haften die Erziehungsberechtigten.
4.) Im Bereich des Sekretariats bzw. der Lehrerzimmer hält sich kein Schüler/keine Schülerin
ohne Grund auf.
ohne Grund auf.
5.) Für die Sauberkeit im Klassenzimmer und in den Umkleidekabinen der Turnhallen ist die
jeweilige Klasse verantwortlich. Ordnungsdienste teilt der Klassen-bzw. Fachlehrer/ die
Klassen-bzw. Fachlehrerin ein (Tafel- und Klassenzimmerdienst).
jeweilige Klasse verantwortlich. Ordnungsdienste teilt der Klassen-bzw. Fachlehrer/ die
Klassen-bzw. Fachlehrerin ein (Tafel- und Klassenzimmerdienst).
6.) In den Toiletten achtet man besonders auf Sauberkeit.
7.) Überkleider (Anoraks, Mäntel, Jacken usw.) werden an die Kleiderhaken vor den
Klassenzimmern gehängt. Für Geld und Wertsachen, die in Kleidung oder Räumen
aufbewahrt wurden, wird nicht gehaftet.
Klassenzimmern gehängt. Für Geld und Wertsachen, die in Kleidung oder Räumen
aufbewahrt wurden, wird nicht gehaftet.
8.) Um den Versicherungsschutz nicht zu verlieren, muss jeder Schüler den
kürzesten Schulweg wählen, die vorhandenen Unterführungen und Zebrastreifen
benützen und als Rad- oder Rollerfahrer (Helmtragepflicht) die Verkehrsregeln
und -bestimmungen beachten.
kürzesten Schulweg wählen, die vorhandenen Unterführungen und Zebrastreifen
benützen und als Rad- oder Rollerfahrer (Helmtragepflicht) die Verkehrsregeln
und -bestimmungen beachten.
9.) Schüler, die mit dem Fahrrad oder Roller zum Unterricht kommen, haben diese
ordnungsgemäß und abgeschlossen auf dem dafür eingerichteten Platz abzustellen. Bei
Diebstahl oder Beschädigungen übernehmen Schule oder Stadtverwaltung
keinerlei Haftung. Um Beschädigungen zu vermeiden, ist der Aufenthalt im Bereich der
Fahrradständer verboten!
ordnungsgemäß und abgeschlossen auf dem dafür eingerichteten Platz abzustellen. Bei
Diebstahl oder Beschädigungen übernehmen Schule oder Stadtverwaltung
keinerlei Haftung. Um Beschädigungen zu vermeiden, ist der Aufenthalt im Bereich der
Fahrradständer verboten!
10.) Laut Jugendschutzgesetz ist Jugendlichen unter 18 Jahren das Rauchen verboten. Auch
aus diesem Grunde ist das Rauchen im Schulhaus, auf dem Schulgelände, in der Turnhalle
und auf dem Schulweg Schülern jeden Alters nicht gestattet.
Der Genuss von Alkohol und anderen Suchtmitteln ist verboten. Alle Erwachsenen (Vorbild)
ist das Rauchen im Schulbereich ebenfalls untersagt.
aus diesem Grunde ist das Rauchen im Schulhaus, auf dem Schulgelände, in der Turnhalle
und auf dem Schulweg Schülern jeden Alters nicht gestattet.
Der Genuss von Alkohol und anderen Suchtmitteln ist verboten. Alle Erwachsenen (Vorbild)
ist das Rauchen im Schulbereich ebenfalls untersagt.
11.) Kaugummikauen ist für alle Mitglieder der Schulgemeinschaft während der Schulzeit und
sämtlicher schulischer Veranstaltungen verboten. Getränke in Wegwerfverpackungen und
sämtlicher schulischer Veranstaltungen verboten. Getränke in Wegwerfverpackungen und
das Trinken von koffeinhaltigen Getränken (z. B. Cola, Energydrinks ...) sind unerwünscht.
12.) Die Benutzung von Handys und anderen elektronischen Geräten ist in den Schulgebäuden,
auf dem Sportplatz und im Pausenhof während der Unterrichtszeiten einschließlich der Pausen
nicht erlaubt. Diese Geräte sind in dieser Zeit auszuschalten. Nach Unterrichtsschluss ist die
Benutzung außerhalb der Schulgebäude wieder möglich.
13.) Das Fotografieren von Mitschülern oder Lehrkräften (ohne deren Kenntnis / Zustimmung) in der
Schule und das anschließende Einstellen von Bildern ins Netz ist verboten und zieht auf jeden Fall
ein Verfahren nach § 90 Schulgesetz, Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen, nach sich.
Schulhaus und Schulgelände
1.) Schüler dürfen das Schulhaus vor dem Unterricht ab 07.20 Uhr betreten und sich im
1. Stock (Aula), im Grundschulbereich vor den Klassenzimmern und in der kleinen Aula
1. Stock (Aula), im Grundschulbereich vor den Klassenzimmern und in der kleinen Aula
aufhalten. Sie werden dort bis zum Gong 5 Minuten vor Unterrichtsbeginn beaufsichtigt.
Dann beginnt die Aufsichtspflicht der jeweiligen Lehrer in den Klassen/Fachräumen.
2.) Während der Mittagsbetreuung (von 12.10 bis 13.55 Uhr) dürfen sich die Schüler auf dem
Pausenhof, im Schülercafé, in der Aula des Hauptgebäudes, im Spieleraum und in der
Schülerbücherei aufhalten. Dabei muss darauf geachtet werden, Lärm zu vermeiden.
Der Aufenthalt im Grundschulgebäude ist bis 13 Uhr nicht gestattet.
3.) Beim Betreten des Schulhauses werden die Schuhe gesäubert.
4.) Rennen, Fangspiele, das Rutschen auf Treppengeländern, Springen von Treppen, Werfen
von Schultaschen und ähnliches ist nicht erlaubt (Verletzungsgefahr).
von Schultaschen und ähnliches ist nicht erlaubt (Verletzungsgefahr).
5.) Rücksichtsloses Herumrennen auf dem Pausenhof und gefährliche Spiele sind verboten.
Die vor dem Hauptgebäude angelegten Rasenflächen dürfen nicht ohne Genehmigung
betreten werden.
Die vor dem Hauptgebäude angelegten Rasenflächen dürfen nicht ohne Genehmigung
betreten werden.
6.) Schneeballwerfen und Schleifen ist verboten.
7.) Die Wiese im Anschluß an den Pausenhof darf nur in den von der Schulleitung festgelegten
Zeiten betreten werden. Diese werden jeweils per Rundbrief bekanntgegeben.
Zeiten betreten werden. Diese werden jeweils per Rundbrief bekanntgegeben.
8.) Auf dem Schulgelände dürfen nur die angelegten Wege zu Fuß benutzt werden. Rad- und
Rollerfahren ist nur außerhalb des Schulgeländes gestattet.
Rollerfahren ist nur außerhalb des Schulgeländes gestattet.
9.) Während der Unterrichtszeiten ist das Parken von Fahrzeugen jeder Art nur auf den
vorgesehenen Parkplätzen gestattet.
10.) Als Beitrag zum Umweltschutz sorgt jeder dafür, dass Abfälle im Schulbereich möglichst
vermieden werden. Unvermeidbare Abfälle sollten getrennt gesammelt und fachgerecht
entsorgt werden.
vermieden werden. Unvermeidbare Abfälle sollten getrennt gesammelt und fachgerecht
entsorgt werden.
11.) Außerhalb der Unterrichtszeiten dürfen sich Schüler nur mit Erlaubnis des
Lehrers im Schulhaus aufhalten. Fremden ist der Aufenthalt im Schulhaus und
auf dem Schulgelände verboten.
Lehrers im Schulhaus aufhalten. Fremden ist der Aufenthalt im Schulhaus und
auf dem Schulgelände verboten.
12.) In den Gebäuden dürfen keine Mützen und unpassende Kleidung getragen werden.
Auch das Tragen von Kleidung mit destruktiven Sprüchen ist nicht erlaubt.
Turnhalle
1.) Die Turnhallen dürfen nur zusammen mit dem Sportlehrer betreten werden. Treffpunkt vor
dem Sportunterricht ist für die Werkrealschüler grundsätzlich die Aula im Hauptgebäude.
2.) Beginnt der Sportunterricht nach der großen Pause, gehen die Schüler erst nach dem
Gong in die Aula und dann gemeinsam mit der Klasse in die Turnhalle.
3.) Wertgegenstände (Geldbeutel, Uhren, Schmuck usw.) bleiben nicht im Umkleideraum.
4.) Die Sportgeräte sind nach Gebrauch wieder an die vorgesehene Stelle im Geräteraum
zurückzustellen. Die Sportlehrer kontrollieren das Aufräumen.
zurückzustellen. Die Sportlehrer kontrollieren das Aufräumen.
Pausen, Unterrichtsbeginn, Unterrichtsende
1.) Das Schulgelände darf während der Schulzeiten nur mit besonderer Erlaubnis des
Lehrers verlassen werden.
Lehrers verlassen werden.
2.) Der Unterricht beginnt nach Stundenplan. Jeder Schüler sollte jedoch, damit
der Unterricht pünktlich beginnen kann, spätestens 5 Minuten vorher in der Schule sein
und sich vor seinem Klassenzimmer aufhalten. Dann übernimmt der unterrichtende Lehrer
der Unterricht pünktlich beginnen kann, spätestens 5 Minuten vorher in der Schule sein
und sich vor seinem Klassenzimmer aufhalten. Dann übernimmt der unterrichtende Lehrer
pünktlich die Aufsicht. Nach Unterrichtsende verlassen die Schüler ohne Verzögerung das Schulgelände.
3.) Während der großen Pause verlassen alle Schüler das Schulhaus. Das geschieht auf
dem kürzesten Weg und unverzüglich. Bei schlechtem Wetter entscheiden die
Aufsichtslehrer, ob sich die Schüler im ersten Stock des Hauptgebäudes
aufhalten dürfen.
dem kürzesten Weg und unverzüglich. Bei schlechtem Wetter entscheiden die
Aufsichtslehrer, ob sich die Schüler im ersten Stock des Hauptgebäudes
aufhalten dürfen.
4.) Wer in der großen Pause an den Verkaufsstellen einkaufen möchte, stellt sich dort in der
Schlange an und drängelt sich nicht vor.
Schlange an und drängelt sich nicht vor.
5.) In der 10-Minuten-Pause am Nachmittag dürfen die Schüler im Schulhaus bleiben
6.) Die kleinen Pausen sind für den Klassenzimmerwechsel, das Aufsuchen der Toiletten und
das Vorbereiten auf den folgenden Unterricht da.
das Vorbereiten auf den folgenden Unterricht da.
7.) Die Klassenzimmer werden zur großen Pause und nach Unterrichtsschluss von der
Lehrkraft abgeschlossen.
Lehrkraft abgeschlossen.
8.) Wenn eine Klasse 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch ohne Lehrer ist, meldet der
Klassensprecher oder ein anderer Schüler dies der Schulleitung.
Klassensprecher oder ein anderer Schüler dies der Schulleitung.
9.) Nach dem Gong begeben sich die Schüler in das Klassenzimmer und bereiten sich
auf den Unterricht vor, indem sie ihre Unterrichtsmittel bereitlegen. Dabei sitzt jeder
Schüler an seinem Platz.
auf den Unterricht vor, indem sie ihre Unterrichtsmittel bereitlegen. Dabei sitzt jeder
Schüler an seinem Platz.
10.) Findet in einem Raum kein Unterricht mehr statt, ist aufzustuhlen und abzuschließen.
Bus und Bushaltestellen
1.) An den Haltestellen warten die Schüler aus Sicherheitsgründen hinter der
markierten Linie auf den Schulbus ohne herumzurennen, fremdes Eigentum zu
beschädigen oder jemanden zu belästigen.
2.) Wenn der Schulbus kommt, warten die Schüler bis er hält und steigen dann ohne zu
drängeln ein. Die älteren Schüler nehmen Rücksicht auf die jüngeren.
drängeln ein. Die älteren Schüler nehmen Rücksicht auf die jüngeren.
Ordnungsmaßnahmen
1.) Jeder Lehrer ist verpflichtet, zu jeder Zeit für die Ordnung im Schulbereich
Sorge zu tragen und hat das Recht, bei einem Vorfall angemessene Maßnahmen zu
ergreifen.
Sorge zu tragen und hat das Recht, bei einem Vorfall angemessene Maßnahmen zu
ergreifen.
2.) Dem Schüler soll aber immer Gelegenheit gegeben werden, sich zu seinem/ihrem Verhalten zu äußern.